Infolge einer zu Unrecht verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers ist auch dessen Zustimmung zur Umgruppierung zu ersetzen.
Anderenfalls müssten auch diejenigen Arbeitnehmer Förderprogramm zwingend durchlaufen, die bereits aufgrund anderer Umstände ? etwa vorangegangener Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber ? über die erforderliche Qualifikation für eine Beschäftigung als Führungskraft verfügen.